Niedrige Steuern sind real, aber sie sind kein Automatismus und kein Trick. Hier bekommst Du die wichtigsten Fakten nüchtern erklärt, mit Stand-Hinweis und ohne leere Versprechen.
Die folgenden Angaben dienen der allgemeinen Orientierung (Stand: Juni 2026). Sätze, Freibeträge und Bedingungen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Deine konkrete Situation würdigen wir gemeinsam mit zugelassenen Steuerberatern.
Privatpersonen: In den VAE wird derzeit keine Einkommensteuer auf private Einkünfte erhoben (0 %). Das ist allgemeine Information, kein Versprechen für Deinen Fall.
Unternehmen: Seit Einführung der Körperschaftsteuer gilt ein Satz von 9 %, der erst oberhalb eines Freibetrags (rund 375.000 AED Gewinn) greift.
Qualifying Free Zone: Eine Freihandelszonen-Gesellschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin 0 % auf qualifizierende Einkünfte erreichen, wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, zahlt regulär.
Eine Lizenz allein genügt nicht. Der begünstigte Status ist ein Privileg, kein Automatismus.
Der begünstigte Status ist an mehrere Bedingungen gebunden, die zusammen erfüllt sein müssen. Wir sorgen dafür, dass Deine Struktur sie von Anfang an einhält.
Büro, Tätigkeit und Ausgaben in der Freihandelszone, nicht nur eine Adresse.
Die Erträge müssen aus den begünstigten Tätigkeiten stammen, mit Grenzen für nicht-qualifizierende Anteile.
Ein geprüfter Jahresabschluss ist Pflicht, ebenso die Einhaltung der Verrechnungspreisregeln.
Wir prüfen Deine Situation und sagen Dir ehrlich, was sinnvoll ist. Unverbindlich und vertraulich.
WhatsApp: +971 50 588 2517